Accessibility Einstellungen

Formularinhalt

Seitennavigation

Formulareditor

Aktuelle Seite: Prüfungsantrag

Was möchten Sie prüfen lassen?
Diplomatenfahrzeug

Fahrzeuge von Haltern, die diplomatische oder konsularische Vorrechte und Immunität geniessen, müssen lediglich die technischen Anforderungen des Anhangs 5 des internationalen Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr erfüllen. Sie sind von der Bestätigung der Abgas- und Geräuschvorschriften, der Abgaswartungspflicht sowie der Nachprüfpflicht ausgenommen. Eine Befreiung von der Typengenehmigung ist nicht notwendig. Im Fahrzeugausweis wird lediglich eine Einschränkung bei Halterwechsel eingetragen.

Folgende Unterlagen und Nachweise müssen für eine Abklärung vorliegen:

  • Schweizer Zoll Form. 13.20A und wenn vorhanden die Zollverfügungen oder die Zollfrei Deklaration 15.30, 15.40
  • Amtliche Zulassungsunterlagen (Ausnahme es handelt sich um ein Neufahrzeug)
  • Bei nicht EU Fahrzeugen Bild Herstellerschild und bei US Fahrzeugen zusätzlich das Abgaslabel
  • Nachweis für die Technischen Daten: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), amtliche Zulassungsunterlagen, Bestätigung Fahrzeughersteller, Inhaber der schweizerischen Typengenehmigung oder Betriebsanleitung.
    ACHTUNG! Daten aus dem Internet, Automobil Revue usw. werden keine übernommen
  • Aktuelle Bilder des Fahrzeuges (seitlich vorne und seitlich hinten)
Fahrzeug mit CoC

Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) vereinfacht den Ablauf des Imports. Sie ist jedoch keine Garantie dafür, dass das Fahrzeug zum Verkehr in der Schweiz zugelassen wird. Die Schweizer Vorschriften insbesondere die Bedingungen des Artikels 36a der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS SR 741.41) müssen in jedem Fall eingehalten werden.

Folgende Unterlagen und Nachweise müssen für eine Abklärung vorliegen:

  • ASTRA Bestätigung (wenn vorhanden)
  • Schweizer Zoll Form. 13.20A und die vorhandenen Zollverfügungen oder die Zollfrei Deklaration 15.30, 15.40
  • Amtliche Zulassungsunterlagen (Ausnahme es handelt sich um ein Neufahrzeug)
  • EG Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
  • Bilder des aktuellen Fahrzeuges (seitlich vorne und seitlich hinten)
  • Bild Herstellerschild
  • Allfällige Eignungserklärungen bei melde- und prüfpflichtigen Änderungen
Anhänger (ohne CoC)

Folgende Unterlagen und Nachweise müssen für eine Abklärung vorliegen:

  • Schweizer Zoll Unterlagen Form. 13.20A und die dazugehörigen Zollverfügungen (Ausnahme Anhänger aus CH Herstellung)
  • Amtliche Zulassungsunterlagen (Ausnahme Neufahrzeug)
  • Beschreibung des Bremssystem (z.B. Auflaufbremse, EU Druckluft, ALB oder EBS usw.)
  • Wenn nötig: EU Teilgenehmigung oder UNECE Reglement
  • Bremsberechnung Betriebsbremse, Feststellbremse usw.
  • Herstellergarantie Gesamtgewicht und Höchstgeschwindigkeit
  • Waagschein mit Leergewicht
  • Bild Herstellerschild
  • Bilder des aktuellen Fahrzeuges (seitlich vorne und seitlich hinten)
Landwirtschaftliche-, Arbeits- oder Ausnahme Motorfahrzeug (ohne CoC)

Folgende Unterlagen und Nachweise müssen für eine Abklärung vorliegen:

  • Schweizer Zoll Form. 13.20A und die vorhandenen Zollverfügungen
  • Amtliche Zulassungsunterlagen (Ausnahme es handelt sich um ein Neufahrzeug)
  • Bei Elektrofahrzeugen Nachweis Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) sowie Nachweis über die Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV)
  • Bei Fahrzeugen mit Gasantrieb Prüfbericht Gasinstallation
  • Bilder des zu prüfenden Fahrzeuges (seitlich vorne und seitlich hinten)
  • Bild Herstellerschild und Abgaslabel für Fahrzeuge mit erster Zulassung nicht im EU Raum
  • Technische Daten: Hubraum, Leistung, Nenndrehzahl, Gesamtgewicht und Höchstgeschwindigkeit.
    Die Daten können aus folgenden Unterlagen übernommen werden: Amtliche Zulassungsunterlagen, Bestätigung Fahrzeughersteller, Bestätigung Inhaber der schweizerischen Typengenehmigung oder Betriebsanleitung
  • Wenn vorhanden Nachweis Bau- und Ausrüstungsvorschriften
  • Bilder Herstellerschild, Motorenplakette, Kabinenprüfung usw.
  • Allfällige Eignungserklärungen bei melde- und prüfpflichtigen Änderungen
Alle weiteren Motorfahrzeuge (ohne CoC)

Folgende Unterlagen und Nachweise müssen für eine Abklärung vorliegen:

  • ASTRA Bestätigung (wenn vorhanden)
  • Schweizer Zoll Form. 13.20A und die vorhandenen Zollverfügungen, Umzugsgut, Ausstattungsgut, Erbschaft oder die Zollfrei Deklaration 15.30, 15.40
  • Bei Neufahrzeugen Schweizer Zoll Form. 13.20A mit ASTRA Bestätigung
  • Amtliche Zulassungsunterlagen (Ausnahme es handelt sich um ein Neufahrzeug)
  • Bei Elektrofahrzeugen Nachweis Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) sowie Nachweis über die Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV)
  • Bilder des zu prüfenden Fahrzeuges (seitlich vorne und seitlich hinten)
  • Bild Herstellerschild und Abgaslabel für Fahrzeuge mit erster Zulassung nicht im EU Raum
  • Technische Daten: Hubraum, Leistung, Nenndrehzahl, Gesamtgewicht und Höchstgeschwindigkeit.
    Die Daten können aus folgenden Unterlagen übernommen werden: Amtliche Zulassungsunterlagen, Bestätigung Fahrzeughersteller, Bestätigung Inhaber der schweizerischen Typengenehmigung oder Betriebsanleitung
  • Wenn vorhanden Nachweis Bau- und Ausrüstungsvorschriften
  • Allfällige Eignungserklärungen bei melde- und prüfpflichtigen Änderungen

Workflowaktionen