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Feuerwerke auf Gewässern werden seit 2013 durch das zuständige Regierungsstatthalteramt bewilligt. Bitte informieren Sie sich beim jeweiligen zuständigen Regierungsstatthalteramt des betroffenen Gewässers.
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Offenbar kann Ihre geplante Veranstaltung keinen der aufgeführten Arten zugeteilt werden. Bitte nehmen Sie mit uns telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf damit das weitere Vorgehen besprochen werden kann.